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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Bereich Promotion – Merchandising

  1. Angebot und Abschluss:
    Angebote sind freibleibend. Die Annahme des Auftrages, sowie mündliche, telefonische oder durch Mitarbeiter von Nonstop Promotion GmbH getroffene Vereinbarungen werden nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
  2. Verpflichtungen:
    Der Auftraggeber verpflichtet sich kein direktes Vertragsverhältnis mit dem von Nonstop Promotion GmbH gebuchten Personal einzugehen. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur vereinbarungsgemäßen pünktlichen Zahlung bei ordnungsgemäßer, auftragsgemäßer Leistung.
  3. Auftragsstornierung:
    Wird der Auftrag als Ganzes oder – falls vereinbart -einzelne Positionen des Auftrages storniert, werden alle bis zur Stornierung angefallenen Arbeiten auf Stundenbasis abgerechnet.
  4. Ausführung des Auftrages:
    Das eingesetzte Personal wird von der Nonstop Promotion GmbH entsprechend der Auftragsanforderung ausgewählt. Sollte es während des Einsatzes notwendig sein, andere als im Vertrag vereinbarte Leistungen zu erbringen, so ist dies vorab mit der Nonstop Promotion GmbH abzusprechen. Die Nonstop Promotion GmbH kann aus wichtigen Gründen, die dem Auftraggeber mitzuteilen sind, vor oder während der Ausführung eines Auftrags die Durchführung anderen Personen übertragen als ursprünglich vereinbart. Preisänderungen sind im Laufe einer Durchführung eines einzelnen Auftrages nur möglich, wenn sich die Anforderungen ändern. Die Nonstop Promotion GmbH behält sich vor, wegen drohender Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz des Auftraggebers oder bei nicht vereinbarungsgemäßer Zahlung den Auftrag nicht auszuführen, wobei dies den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht entbindet.
  5. Leistungsgarantie:
    Mängel der Leistung sind in schriftlicher Form binnen zwei Wochen nach Leistungserbringung bei der Nonstop Promotion GmbH anzuzeigen, andernfalls erlöschen etwaige Ansprüche.
  6. Abrechnung:
    Die Abrechnung des Auftrages, insbesondere der Vergütung der zum Einsatz gebrachten Personen, erfolgt ausschließlich durch die Nonstop Promotion GmbH und ist – wenn nicht anders vereinbart – 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig.
  7. Konkurrenzschutz:
    Die von der Nonstop Promotion GmbH eingesetzten Personen dürfen für die Dauer von 12 Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber, weder aushilfsweise noch als feste Mitarbeiter angestellt, bzw. als Subunternehmen beauftragt oder an Dritte vermittelt werden. Für jeden Fall des Verstoßes, ist eine Konventionalstrafe von € 2.500,00 pro Person vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
  8. Salvatorische Klausel:
    Sollte irgendeiner der Vereinbarungspunkte dieses Auftrages im Sinne des Angebotes ungültig sein, so berührt dies nicht den Auftrag als solchen. Die beiden Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Falle zur Formulierung einer Vereinbarung, die dem Sinne dieser Vereinbarung am nächsten kommt.

 

Gerichtsstand ist Montabaur

Stand 01.06.2018
Ransbach-Baumbach, Rheinland-Pfalz